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von Ingo Schultz
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VMV begrüßt geplanten EUDR-Ausschluss für Druckerzeugnisse

VMV Verband Mittelständischer Verleger e.V. zeigt sich erleichtert, dass sich das EU-Parlament und der EU-Rat über die Änderungen der EU-Entwaldungsverordnungen politisch geeinigt haben.

Die am Abend des 4. Dezembers 2025 erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) einer gezielten Veränderung zu unterziehen, stößt nicht nur unter den Verlegern auf eine breite Zustimmung. Der VMV sieht in den anstehenden Veränderungsmaßnahmen die notwendigen Vereinfachungen um dem sinnvollen politischen Ziel auch eine für alle in den Herstellungs- und Absatzketten beteiligten Akteuren pragmatische Umsetzungsmöglichkeit zu gewährleisten.  

Die wichtigsten Schlüsselelemente der vorläufigen politischen Einigung vom 04.12.2025

Verschiebung des Inkrafttreten der EUDR um ein weiteres Jahr

    • auf den 30.12.2026 für große und mittlere Unternehmen

    • auf den 30.06.2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen

    • auf den 30.12.2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die EU-Holzverordnung (EUTR) fallen.

 

Herausnahme von Büchern, Zeitungen und anderen Druckerzeugnissen aus der Anwendung der EUDR

 

Straffung der Verpflichtungen für nachgelagerte Betreiber und Händler

Diese Wirtschaftsbeteiligten und Händler müssen keine Sorgfaltserklärungen mehr vorlegen und die Referenznummern nicht weiter in der Lieferkette weitergeben. Nur der erste nachgeschaltete Akteur wird eine Referenznummer für die Sorgfaltspflicht erheben.

 

Nächste Schritte

Dieses vorläufige Abkommen muss nun vom EU-Rat und EU-Parlament formell durch Abstimmung angenommen werden, bevor es in Kraft treten und die derzeitige EUDR ersetzen kann. Die dazu notwendige Abstimmung ist für den Zeitraum 15.-18. Dezember vorgesehen und wird vermutlich am Dienstag, den 16.12.2025 erfolgen. Nach der zu erwartenden Bestätigung, gilt das neue Abkommen als genehmigt und tritt dann durch Veröffentlichung in Kraft.

 

Positive Auswirkungen und Kritik

Der VMV begrüßt, dass damit nun die lange Zeit der rechtlichen Unsicherheit endet und äußert zugleich deutliche Kritik an den langwierigen Entscheidungsprozessen. Diese Unsicherheitsphase hat nicht nur viele Ressourcen verschwendet, sondern auch Kosten verursacht, die gerade für kleine und mittelständische Verleger auf Dauer in einem rückläufigen Markt einfach nicht mehr zu finanzieren gewesen wären. Dahingehend liegt nun die begründete Hoffnung darauf, dass Presseerzeugnisse in Gänze - also Zeitungen und Zeitschriften - endgültig aus der Gültigkeit der EUDR herausgenommen werden.

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